02.11.2020
Freiwilligenarbeit: Empfehlungen in Covid-19 Zeiten
Covid-19Freiwilligenarbeit
Als Grundregel sind alle staatlichen, bzw. Vorschriften des Landes zu beachten
- Die Freiwilligenkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Organisationen müssen über die Bestimmungen informiert sein (siehe hierzu den Abschnitt Covid-19 auf der Webseite des Dachverbandes oder des Landes)
- alle nötigen Anleitungen und Schutzmaßnahmen für die in den Organisationen tätigen Freiwilligen müssen veranlasst werden
- persönliche Treffen sollten vermieden bzw. möglichst online abgehalten werden
- Freiwillige müssen klar informiert und verpflichtet werden, die bereitgestellten Schutzmaßnahmen und Ausrüstungen anzuwenden
- chirurgische Nasen-Mund-Schutzmasken müssen verwendet werden. Hände müssen regelmäßig desinfiziert werden, ebenso wie berührte Gegenstände und Kleidung
- der Abstand zu anderen Personen muss eingehalten werden
- Zugang und Aufenthalt in geschlossenen Räumen müssen so weit wie möglich vermieden werden. Ansonsten gilt es die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, z.B. ständige Belüftung der Räumlichkeiten
- Getränke und Speisen dürfen nicht ausgegeben werden
- Freiwillige sind explizit über Schutzmaßnahmen und Ausrüstung zu informieren und anzuhalten, diese regelkonform zu verwenden
- neben der Haftpflichtversicherung müssen kontinuierlich tätige Freiwillige seit Inkrafttreten des Kodex für den Dritten Sektor auch krankenversichert sein, wenn biologische Risiken bestehen, wie die Corona-Pandemie eine darstellt. Wenn diese Vorkehrungen samt nachgewiesener Information und Anweisung der Freiwilligen getroffen worden sind, ist die Haftung der Vereinsverantwortlichen am besten abgesichert.
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