Omnibusgesetz
Im Sommer hat die Südtiroler Landesgerierung die Entwürfe von vier Omnibus-Gesetzen verabschiedet und zur Diskussion in den Landtag vorgelegt.
Im Entwurf Nr. 16 sind verschiedene Maßnahmen enthalten, welche wesentliche Bedeutung für die Vertretungsarbeit der Sozial- und Krankenorganisationen haben. Erst nach Verabschiedung des Entwurfs kam eine öffentliche Diskussion der Artikel in Gang, wo es dann auch den Mitgliedsorganisationen und dem Dachverband möglich war, iher Vorstellungen zu formulieren und einzubringen.
Viele der vorgesehenen Maßnahmen trafen auf Ablehnung:
Die politische Diskussion um Abänderungen der Gesetzesvorlage ist im Gang.
Im Entwurf Nr. 16 sind verschiedene Maßnahmen enthalten, welche wesentliche Bedeutung für die Vertretungsarbeit der Sozial- und Krankenorganisationen haben. Erst nach Verabschiedung des Entwurfs kam eine öffentliche Diskussion der Artikel in Gang, wo es dann auch den Mitgliedsorganisationen und dem Dachverband möglich war, iher Vorstellungen zu formulieren und einzubringen.
Viele der vorgesehenen Maßnahmen trafen auf Ablehnung:
- die vorgesehene Abschaffung verschiedener Beiräte, welche bis dahin auch das ständige Mitspracherecht für Betroffenenorganisationen festlegte;
- die vorgesehene Abschaffung der automatischen Inflationsangleichung der ohnehin schon sehr bescheidenen Renten für Zivilinvaliden;
- die Abschaffung von Rekursmöglichkeiten in zweiter Instanz bei nicht gewährten Leistungen der finanziellen Sozialhilfe.
Die politische Diskussion um Abänderungen der Gesetzesvorlage ist im Gang.
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