Invalidenausweis
Der von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ausgestellte Ausweis für Menschen mit anerkannter Zivilinvalidität kann überall dort vorgewiesen werden, wo besondere Dienste, Hilfestellungen, Begünstigungen oder Erleichterungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind.
Die Einführung des Invalidenausweis wurde 2012 von der Südtiroler Landesregierung auf Empfehlung der Behindertenorganisationen und des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit beschlossen, weil auf Staatsebene kein entsprechendes Dokument vorgesehen war (im Jahr 2022 hat Italien die sogenannte "Disability Card" eingeführt, siehe unten). Der Zivilinvalidenausweis hat deshalb nur in Südtirol Gültigkeit, in anderen Regionen und Staaten hingegen liegt es an den einzelnen Einrichtungen, ob dieses Dokument anerkannt wird.
Für Personen mit einer Arbeitsinvalidität wird noch eine Lösung gesucht, damit auch sie einen gleichwertigen Ausweis des Landes nutzen können.
Der Ausweis für Menschen mit anerkannter Zivilinvalidität wird auf Antrag vom Dienst für Rechtsmedizin (Zivilinvalidenkommission) in den Bezirken des Sanitätsbetriebes Südtirol bei einer festgestellten Invalidität ab 46% ausgestellt.
• Öffentliche Museen auf gesamtstaatlicher Ebene
• Kulturstätten, die am Projekt teilnehmen.
Die Karte ist Teil des EU-Projekts "EU Disability Card" und soll dazu beitragen, die Anerkennung der Behinderung in den Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Die Karte ersetzt alle entsprechenden Dokumente und Zertifikate in Papierform. In Zukunft sollte es also ausreichen den Europäischen Behindertenausweis vorzuzeigen und den dort abgebildeten QR-Code mit einem Smartphone auslesen zu lassen. Die Karte kann online über die Internetseite des INPS mit SPID, CIE oder CNS beantragt werden. Anschließend wird die Karte per Post zugesendet und ist 10 Jahre gültig.
Viele öffentliche und private Einrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Schwimmbäder, Konzertveranstalter, …) gewähren für die Person mit Behinderung und / oder seiner Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt. Dies ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen und öffentlichen Stellen. Es gibt keine rechtliche Pflicht solche Vergünstigungen beim Eintritt zu gewähren. Die jeweiligen Voraussetzungen (Höhe des Grades der Behinderung) werden vom Betreiber selbst festgelegt. Es wird daher empfohlen,sich vor dem Besuch über die Webseite oder telefonischen Kontakt des Anbieters über Vergünstigungen beim Eintritt zu informieren.
Museen
Franzensfeste: kostenloser Eintritt
Klimastollen Prettau: reduzierter Eintrittspreis, Rollstuhlverleih sowie speziell geschulte Mitarbeiter
Museum Passeier – Andreas Hofer: reduzierter Eintrittspreis
Museion - Museum moderner und zeitgenössischer Kunst: reduzierter Eintrittspreis
Kunsthaus Meran: reduzierter Eintrittspreis
Landesfürstliche Burg Meran: reduzierter Eintrittspreis
Südtiroler Eisenbahnwelt Rabland: reduzierter Eintrittspreis
Musik, Theater, Kino
Filmclub Bozen: reduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
Kino Cineplexx Bozen: reduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
Schwimmbäder
Aquarena Brixen: reduzierte Eintrittspreise je nach Invaliditätsgrad
Aquaprad: reduzierter Eintrittspreis
Sport- und Erlebnisbad Tramin: reduzierter Eintrittspreis ab 50% Invalidität
Lido Kaltern: reduzierter Eintrittspreis
Therme Meran: vergünstigte Wertkarten
Erlebnisbad Naturns: reduzierter Eintrittspreis ab 50% Invalidität
Freizeit
Bergbahn Meran 2000: reduzierter Eintrittspreis
Gärten von Trauttmansdorff: reduzierter Eintrittspreis, sowie freier Eintritt für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrer/innen; Verleih elektrischer Rollstühle; speziell geschulte Mitarbeiter
Skigebiet Plose: Ermäßigung
Skigebiet Ratschings: Ermäßigung
Skigebiet Rosskopf: Ermäßigung
Skigebiet Ladurns: Ermäßigung
Skikarusell Gitschberg Jochtal: Ermäßigung
Skigebiet Obereggen: Ermäßigung
Skigebiet Karersee: Ermäßigung
Skigebiet Haideralm: Ermäßigung
Skigebiet Helm Hochpustertal: Ermäßigung
Skigebiet Reinswald/Sarntal: Ermäßigung
Skigebiet Schwemmalm: Ermäßigung, ausgen. Einzelfahrten für Fußgänger
Skigebiet Kronplatz: Ermäßigung
Skiarena Klausberg: Ermäßigung
Skigebiet Speikboden: Ermäßigung
Skilift Pfelders: Ermäßigung
Liftanlagen Gröden/Seiser Alm: Ermäßigung
Dolomiti Superski: Ermäßigung
Anderes
Zeitungsabo: Die Verlagsanstalt Athesia gewährt 20 % Rabatt beim Jahresabonnement.
Mensadienst in Bozen, Leifers, Lana, Meran, Schlanders, Bruneck: Mensadienst für Menschen mit einer Invalidität ab 74 %(mehr Informationen in den jeweiligen Sozialsprengeln)
Verkehrsmittel
Südtirol Pass: Personen mit einer Invalidität von mindestens 74 % fahren mit dem Südtirol Pass kostenlos
A13 Europabrücke: Kostenlose oder vergünstigte Jahresmautkarte (hierfür muss allerdings der Befund der Ärztekommission vorgelegt werden. Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird. Mehr Infos unter www.asfinag.at
Die Einführung des Invalidenausweis wurde 2012 von der Südtiroler Landesregierung auf Empfehlung der Behindertenorganisationen und des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit beschlossen, weil auf Staatsebene kein entsprechendes Dokument vorgesehen war (im Jahr 2022 hat Italien die sogenannte "Disability Card" eingeführt, siehe unten). Der Zivilinvalidenausweis hat deshalb nur in Südtirol Gültigkeit, in anderen Regionen und Staaten hingegen liegt es an den einzelnen Einrichtungen, ob dieses Dokument anerkannt wird.
Für Personen mit einer Arbeitsinvalidität wird noch eine Lösung gesucht, damit auch sie einen gleichwertigen Ausweis des Landes nutzen können.
Der Ausweis für Menschen mit anerkannter Zivilinvalidität wird auf Antrag vom Dienst für Rechtsmedizin (Zivilinvalidenkommission) in den Bezirken des Sanitätsbetriebes Südtirol bei einer festgestellten Invalidität ab 46% ausgestellt.
Disability Card
Südtirol hat dank des Einsatzes des Dachverbandes bereits seit 2012 den sog. „Zivilinvalidenausweis“. In Italien wurde 2022 der EU-Behindertenausweis „Disability Card“ eingeführt, ein Dokument in Kartenform, welches die Beeinträchtigung dokumentiert und es Menschen mit Behinderungen erlaubt, sich damit auszuweisen. Die Karte kann vom Inhaber in allen öffentlichen Ämtern und öffentlich zugänglichen Privateinrichtungen anstelle der Unterlagen in Papierform vorgezeigt werden. Zudem erhält man mit der Karte kostenlosen oder vergünstigten Eintritt an folgenden Orten:• Öffentliche Museen auf gesamtstaatlicher Ebene
• Kulturstätten, die am Projekt teilnehmen.
Die Karte ist Teil des EU-Projekts "EU Disability Card" und soll dazu beitragen, die Anerkennung der Behinderung in den Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Die Karte ersetzt alle entsprechenden Dokumente und Zertifikate in Papierform. In Zukunft sollte es also ausreichen den Europäischen Behindertenausweis vorzuzeigen und den dort abgebildeten QR-Code mit einem Smartphone auslesen zu lassen. Die Karte kann online über die Internetseite des INPS mit SPID, CIE oder CNS beantragt werden. Anschließend wird die Karte per Post zugesendet und ist 10 Jahre gültig.
Zivilinvalidenausweis: Beispiele für Hilfestellungen und Begünstigungen
Viele öffentliche und private Einrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Schwimmbäder, Konzertveranstalter, …) gewähren für die Person mit Behinderung und / oder seiner Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt. Dies ist eine freiwillige Leistung der Unternehmen und öffentlichen Stellen. Es gibt keine rechtliche Pflicht solche Vergünstigungen beim Eintritt zu gewähren. Die jeweiligen Voraussetzungen (Höhe des Grades der Behinderung) werden vom Betreiber selbst festgelegt. Es wird daher empfohlen,sich vor dem Besuch über die Webseite oder telefonischen Kontakt des Anbieters über Vergünstigungen beim Eintritt zu informieren.Museen
Franzensfeste: kostenloser Eintritt
Klimastollen Prettau: reduzierter Eintrittspreis, Rollstuhlverleih sowie speziell geschulte Mitarbeiter
Museum Passeier – Andreas Hofer: reduzierter Eintrittspreis
Museion - Museum moderner und zeitgenössischer Kunst: reduzierter Eintrittspreis
Kunsthaus Meran: reduzierter Eintrittspreis
Landesfürstliche Burg Meran: reduzierter Eintrittspreis
Südtiroler Eisenbahnwelt Rabland: reduzierter Eintrittspreis
Musik, Theater, Kino
Filmclub Bozen: reduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
Kino Cineplexx Bozen: reduzierter Eintrittspreis für Rollstuhlfahrer/innen
Schwimmbäder
Aquarena Brixen: reduzierte Eintrittspreise je nach Invaliditätsgrad
Aquaprad: reduzierter Eintrittspreis
Sport- und Erlebnisbad Tramin: reduzierter Eintrittspreis ab 50% Invalidität
Lido Kaltern: reduzierter Eintrittspreis
Therme Meran: vergünstigte Wertkarten
Erlebnisbad Naturns: reduzierter Eintrittspreis ab 50% Invalidität
Freizeit
Bergbahn Meran 2000: reduzierter Eintrittspreis
Gärten von Trauttmansdorff: reduzierter Eintrittspreis, sowie freier Eintritt für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrer/innen; Verleih elektrischer Rollstühle; speziell geschulte Mitarbeiter
Skigebiet Plose: Ermäßigung
Skigebiet Ratschings: Ermäßigung
Skigebiet Rosskopf: Ermäßigung
Skigebiet Ladurns: Ermäßigung
Skikarusell Gitschberg Jochtal: Ermäßigung
Skigebiet Obereggen: Ermäßigung
Skigebiet Karersee: Ermäßigung
Skigebiet Haideralm: Ermäßigung
Skigebiet Helm Hochpustertal: Ermäßigung
Skigebiet Reinswald/Sarntal: Ermäßigung
Skigebiet Schwemmalm: Ermäßigung, ausgen. Einzelfahrten für Fußgänger
Skigebiet Kronplatz: Ermäßigung
Skiarena Klausberg: Ermäßigung
Skigebiet Speikboden: Ermäßigung
Skilift Pfelders: Ermäßigung
Liftanlagen Gröden/Seiser Alm: Ermäßigung
Dolomiti Superski: Ermäßigung
Anderes
Zeitungsabo: Die Verlagsanstalt Athesia gewährt 20 % Rabatt beim Jahresabonnement.
Mensadienst in Bozen, Leifers, Lana, Meran, Schlanders, Bruneck: Mensadienst für Menschen mit einer Invalidität ab 74 %(mehr Informationen in den jeweiligen Sozialsprengeln)
Verkehrsmittel
Südtirol Pass: Personen mit einer Invalidität von mindestens 74 % fahren mit dem Südtirol Pass kostenlos
A13 Europabrücke: Kostenlose oder vergünstigte Jahresmautkarte (hierfür muss allerdings der Befund der Ärztekommission vorgelegt werden. Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird. Mehr Infos unter www.asfinag.at
News
- 03.12.2024 - 3. Dezember – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
- 21.11.2024 - „Was brauchen Menschen mit Behinderungen, um aktiv am politischen und sozialen Geschehen teilhaben zu können?“
- 01.10.2024 - Neuer Südtiroler Monitoringausschuss: Strategische Forderungen vorgestellt
- 12.09.2024 - Trauttmansdorff: Besucherrekord vom Vorjahr egalisiert - Fotos vom 17. Tag der offenen Tür
- 10.02.2024 - EU-Rat und Parlament ebnen den Weg für den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Downloads
- 18.09.2024
Programm Tagung: "Behinderung in all ihren Farben: Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter" - 347.02 Kb - 09.08.2024
Trauttmansdorff 2024 Einladung - 170.01 Kb - 07.08.2024
Einladung Trauttmansdorff 2024 - 170.01 Kb - 19.08.2020
Einladung Trauttmansdorff 2020 - 580.06 Kb - 06.02.2020
Einladung Orchideenwelt 2020 - 126.97 Kb
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