Voraussetzungen
Für eine Mitgliedschaft im Dachverband gelten folgende Voraussetzungen:Im Dachverband wirken gemeinnützige Organisationen zusammen, welche als Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten für Menschen mit einer Behinderung, mit einer Krankheit oder für solche in einer anderen sozialen Notlage aktiv sind. Dabei handelt es sich um Betroffenen- und Angehörigenverbände aber auch um andere gemeinnützige Organisationen, welche durch ehrenamtliche oder bezahlte Arbeit im soziosanitären Bereich tätig sind.
Die Organisation muss bereits mehr als 12 Monate bestehen und für den betreffenden Zeitraum einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Auch für die Weiterarbeit ist ein detailliertes Tätigkeitsprogramm vorzulegen.
Für das Beitrittsansuchen steht ein Antragsformular zur Verfügung (Link) welches zusammen mit allen vorgesehen Anlagen für eine Behandlung im Ausschuss in der Geschäftsstelle des Dachverbandes vorzulegen ist. Bestimmte Dokumente sind in aktueller Form jährlich neu zu übermitteln (Bsp. Tätigkeitsprogramme), damit die Arbeit des Dachverband darauf abgestimmt werden kann.
Für die Vollversammlung sind je nach Größe der Mitgliedsorganisation von einer bis drei Personen als Delegierte zu bestimmten. Ebenso sind Vertretungen der Mitgliedsorganisationen zu themenspezifischen Fachgruppen wie auch zu den gemeinsamen Initiativen eingeladen.
Der Mitgliedsbeitrag ist derzeit ebenso wie die Anzahl der Delegierten zur Vollversammlung an die Höhe der jeweiligen Mitgliedszahlen in den Vereinen gebunden. Derzeit zahlen Organisationen mit bis zu 500 Mitgliedern 220 Euro im Jahr, bei 501 bis 1000 Mitgliedern beträgt der Beitrag 440 und bei mehr als 1000 Mitgliedern sind 660 Euro zu entrichten.
Die Mitgliedschaft kann entzogen werden, wenn es seitens der betreffenden Organisationen keine aktive Beteiligung gibt, oder wenn diese dem Dachverband oder anderen Organisationen gegenüber schwer schädigendes Verhalten zeigt oder die Beschlüsse im Dachverband grundsätzlich nicht eingehalten werden.