Arbeitssicherheit
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit gelten für gemeinnützige Organisationen ebenso wie für gewerbliche Betriebe.
Die Angestellten sind nicht nur im Sinne der Sicherheit bei der Arbeit und bei der Arbeitsstelle zu schützen, sondern auch als aktive Subjekte zu betrachten: sie müssen informiert und sensibilisiert werden, damit sie sich bewusst werden über den Zustand des eigenen Arbeitsplatzes, der Risiken und der getroffenen Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen. Dem zugrunde liegt das Prinzip der Beteiligung aller betroffenen Personen in den Prozess der Verbesserung der Prävention und dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dieses Prinzip gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die ebenso alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit (Risikobewertung, Ernennungen von Verantwortlichen, Schulungen und Information) einhalten müssen.
Ebenso sind alle ehrenamtlich oder freiwillig tätigen Personen über Risiken und Präventionsmaßnahmen aufzuklären.
Der Dachverband bietet den Mitgliedsorganisationen Beratung und praktischen Support damit die gesetzlichen Vorgaben in Sachen Arbeitssicherheit verstanden und eingehalten werden und eine Kultur der Prävention entsteht.
Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Schulungen für Mitarbeiter/innen und Verantwortungsträger. Entsprechende Online-Kurse zur Arbeitssicherheit können absolviert werden.
Die zugrunde liegenden Normen sind der “Einheitstext zur Arbeitssicherheit“ (D.Lgs. 81/2008, modifiziert mit D.Lgs. Nr. n.151/2015), sowie das Abkommen Staat-Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen in Sachen Fortbildung.
Die Angestellten sind nicht nur im Sinne der Sicherheit bei der Arbeit und bei der Arbeitsstelle zu schützen, sondern auch als aktive Subjekte zu betrachten: sie müssen informiert und sensibilisiert werden, damit sie sich bewusst werden über den Zustand des eigenen Arbeitsplatzes, der Risiken und der getroffenen Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen. Dem zugrunde liegt das Prinzip der Beteiligung aller betroffenen Personen in den Prozess der Verbesserung der Prävention und dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Dieses Prinzip gilt auch für gemeinnützige Organisationen, die ebenso alle Vorschriften zur Arbeitssicherheit (Risikobewertung, Ernennungen von Verantwortlichen, Schulungen und Information) einhalten müssen.
Ebenso sind alle ehrenamtlich oder freiwillig tätigen Personen über Risiken und Präventionsmaßnahmen aufzuklären.
Der Dachverband bietet den Mitgliedsorganisationen Beratung und praktischen Support damit die gesetzlichen Vorgaben in Sachen Arbeitssicherheit verstanden und eingehalten werden und eine Kultur der Prävention entsteht.
Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Schulungen für Mitarbeiter/innen und Verantwortungsträger. Entsprechende Online-Kurse zur Arbeitssicherheit können absolviert werden.
Die zugrunde liegenden Normen sind der “Einheitstext zur Arbeitssicherheit“ (D.Lgs. 81/2008, modifiziert mit D.Lgs. Nr. n.151/2015), sowie das Abkommen Staat-Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen in Sachen Fortbildung.
Online-Kurse zur Arbeitssicherheit
Unternehmen, Behörden und auch gemeinnützige Organisationen sind zur Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit lt. Gesetz 81/2008 verpflichtet. Das gilt in besonderer Weise für angestellte Mitarbeiter/innen aber auch bei freiwilliger Arbeit ist auf Risikovermeidung zu achten.
Der Gesetzgeber sieht verpflichtende Kurse für alle angestellten Mitarbeiter/innen vor.
Der allgemeine Grundkurs dauert 4 h. Die Dauer der Spezialisierungskurse (4 – 12 h) hängt von der Risikoeinstufung der Betriebe ab. Anschließend ist alle 5 Jahre ein Auffrischungskurs vorgesehen.
Die Erstverantwortung zur Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit liegt beim Arbeitgeber. Er muss dafür Sorge tragen, dass ein Dokument zur Risikobewertung erstellt wird, dass die verschiedenen Funktionen bestellt werden und dass die Mitarbeiter/innen die vorgesehenen Kurse belegen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit bietet eine Online-Lernplattform an, über die alle Kurse zur Arbeitssicherheit belegt werden können. Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen und an öffentliche Körperschaften.
Das Kursangebot kann genutzt werden, wenn der Betrieb zunächst eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dachverband eingeht. Dann erst ist es für Mitarbeiter/innen möglich, sich in der Lernplattform zu registrieren und die Kurse zu belegen.
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst des Dachverbandes:
Tel. 0471 1882295 (zu Bürozeiten) oder kurse@dsg.bz.it
Der Gesetzgeber sieht verpflichtende Kurse für alle angestellten Mitarbeiter/innen vor.
Der allgemeine Grundkurs dauert 4 h. Die Dauer der Spezialisierungskurse (4 – 12 h) hängt von der Risikoeinstufung der Betriebe ab. Anschließend ist alle 5 Jahre ein Auffrischungskurs vorgesehen.
Die Erstverantwortung zur Einhaltung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit liegt beim Arbeitgeber. Er muss dafür Sorge tragen, dass ein Dokument zur Risikobewertung erstellt wird, dass die verschiedenen Funktionen bestellt werden und dass die Mitarbeiter/innen die vorgesehenen Kurse belegen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit bietet eine Online-Lernplattform an, über die alle Kurse zur Arbeitssicherheit belegt werden können. Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen und an öffentliche Körperschaften.
Das Kursangebot kann genutzt werden, wenn der Betrieb zunächst eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dachverband eingeht. Dann erst ist es für Mitarbeiter/innen möglich, sich in der Lernplattform zu registrieren und die Kurse zu belegen.
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst des Dachverbandes:
Tel. 0471 1882295 (zu Bürozeiten) oder kurse@dsg.bz.it