Ministerium legt die verbindlichen Bilanzvorgaben fest
Mit dem Dekret vom 2. März 2020, veröffentlicht im Amtsblatt "Gazzetta Ufficiale" vom 18. April 2020, wurden vom Minister für Arbeit und Soziales die Modelle festgelegt, die von den Organisationen des Dritten Sektors künftig anzuwenden sind. Dies entspricht den Verpflichtungen, wie sie im GvD-Kodex für den Dritten Sektor (Art. 13) definiert sind. Für die gemeinnützigen Organisationen ist somit die Bilanz zum 31. Dezember 2021 sowie der Begleitbericht zur Bilanz und damit auch das Buchhaltungssystem anzupassen und spätesten für das Bilanzjahr 2021 anzuwenden.Der Dachverband für Soziales und Gesundheit plant verschiedene Fachveranstaltungen. Beratungsdienste und weitere Hilfestellungen zu diesen Neuerungen und wird natürlich auch die bestehenden Buchhaltungssysteme für den eigenen Bedarf und für die interessierten Mitgliedsorganisationen anpassen. Außerdem wird es Initiativen und Überzeugungsarbeit des Dachverbandes geben, um die öffentlichen Körperschaften in Südtirol, welche derzeit im Rahmen der Beitragsvergabe verschiedene Bilanzvorgaben machen, zur Umstellung auf diese neuen, für alle verbindlichen Bilanzmodelle zu bewegen.