30.11.2023
Rat der Europäischen Union: EU-weiter Behindertenausweis sowie EU-Behindertenparkausweis (EU disability card) kommen
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Am 27. November 2023 hat der Rat der Europäischen Union eine wichtige Entscheidung zur Verbesserung der Mobilität und des Zugangs zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der EU getroffen.
Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 27. November 2023 im Rat der EU auf die Einführung eines EU-weiten Behindertenausweises sowie eines EU-Behindertenparkausweises (EU disability card).
Zwar hat die Initiative für einen EU-Behindertenausweis nun also eine wichtige Hürde genommen, dennoch ist das Vorhaben aber noch längst nicht am Ziel. Die Richtlinie für den EU-Behindertenausweis muss nun verabschiedet werden. Zuvor muss das Europaparlament seine Position festlegen, um anschließend die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zu beginnen.
Der Europäische Behindertenausweis dient als anerkannter Nachweis der Behinderung in der gesamten EU und soll gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen ermöglichen.
Insgesamt acht europäische Länder, darunter auch Italien, haben den Europäischen Behindertenausweis in einem Pilotprojekt bereits verwirklicht. Nun geht es darum, dass alle weiteren EU-Staaten diese Karte einführen und anerkennen.
Südtirol hat dank des Einsatzes des Dachverbandes bereits seit 2012 den sog. „Zivilinvalidenausweis“. In Italien wurde 2022 der EU-Behindertenausweis „Disability Card“ eingeführt, ein Dokument in Kartenform, welches die Beeinträchtigung dokumentiert und es Menschen mit Behinderungen erlaubt, sich damit auszuweisen. Die Karte kann vom Inhaber in allen öffentlichen Ämtern und öffentlich zugänglichen Privateinrichtungen anstelle der Unterlagen in Papierform vorgezeigt werden. Die Karte kann online über die Internetseite des INPS mit SPID, CIE oder CNS beantragt werden.
Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 27. November 2023 im Rat der EU auf die Einführung eines EU-weiten Behindertenausweises sowie eines EU-Behindertenparkausweises (EU disability card).
Zwar hat die Initiative für einen EU-Behindertenausweis nun also eine wichtige Hürde genommen, dennoch ist das Vorhaben aber noch längst nicht am Ziel. Die Richtlinie für den EU-Behindertenausweis muss nun verabschiedet werden. Zuvor muss das Europaparlament seine Position festlegen, um anschließend die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament zu beginnen.
Der Europäische Behindertenausweis dient als anerkannter Nachweis der Behinderung in der gesamten EU und soll gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen ermöglichen.
Insgesamt acht europäische Länder, darunter auch Italien, haben den Europäischen Behindertenausweis in einem Pilotprojekt bereits verwirklicht. Nun geht es darum, dass alle weiteren EU-Staaten diese Karte einführen und anerkennen.
Südtirol hat dank des Einsatzes des Dachverbandes bereits seit 2012 den sog. „Zivilinvalidenausweis“. In Italien wurde 2022 der EU-Behindertenausweis „Disability Card“ eingeführt, ein Dokument in Kartenform, welches die Beeinträchtigung dokumentiert und es Menschen mit Behinderungen erlaubt, sich damit auszuweisen. Die Karte kann vom Inhaber in allen öffentlichen Ämtern und öffentlich zugänglichen Privateinrichtungen anstelle der Unterlagen in Papierform vorgezeigt werden. Die Karte kann online über die Internetseite des INPS mit SPID, CIE oder CNS beantragt werden.
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