19.12.2022
Eintragung im RUNTS: Jahresabschluss hinterlegen und die Daten speichern
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Innerhalb von 90 Tagen, ab Eintragung im RUNTS, muss der Jahresabschluss 2021 hinterlegt werden. Zugriff auf das RUNTS hat der gesetzliche Vertreter, ein Vorstandsmitglied / Mitglieder des Kontrollorgans (diese müssen jedoch im RUNTS im jeweiligen Abschnitt eingetragen sein) oder ein Wirtschaftsberater. Diese müssen mit SPID/CIE auf das Portal zugreifen.
Des Weiteren müssen Daten zur Organisation integriert werden (den ersten Zugriff auf das Portal muss der gesetzliche Vertreter machen, um die Vorstandsmitglieder einzutragen).
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