28.02.2018
Erst 2019 Verpflichtung zur Veröffentlichung öffentlicher Beiträge
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
In diesen Tagen haben verschiedene öffentliche Körperschaften über das Gesetz 124 vom 4. August 2017 (Legge sulla concorrenza) informiert; dieses sieht vor, dass Beiträge, die von Körperschaften gewährt werden, veröffentlicht werden müssen. Die bisher zirkulierendgen Informationen waren ungenau, verwirrend und häufig widersprüchlich.
Ein Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik hat nun Klarheit geschaffen. Die Verpflichtung zur Online-Veröffentlichung gilt ab Februar 2019.
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