24.06.2020
Veröffentlichungspflicht - Obbligo di pubblicazione
Dachverband für Soziales und GesundheitVereinsführung
Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres müssen die Organisationen die von den öffentlichen Verwaltungen gewährten Zuschüsse, Subventionen, Beihilfen, Vergünstigungen, Beiträge oder Unterstützungen in Form von Geld- oder Sachleistungen, die nicht allgemeiner Natur sind, auf ihrer Website, Facebook-Seite oder ähnlichen digitalen Portalen und alternativ über die Website des Verbandsnetzes, dem sie angehören, veröffentlicht werden.
In diesem Sinn bietet der Dachverband seinen Mitgliedsorganisationen die entsprechende Veröffentlichung an.
Neu dabei ist, dass die 5-Promille-Beträge sowie die für die Lieferung von Gütern/Erbringung von Dienstleistungen erhaltenen Einnahmen nicht mehr angeführt werden müssen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Beatrice Guerra jederzeit gerne zur Verfügung.
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