14.04.2014
Bozen: Für Altstadtzufahrt ist Registrierung nötig
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die Zufahrt zur verkehrsbeschränkten Zone der Bozner Altstadt wird künftig videoüberwacht. An allen Eingängen wurden Videokameras angebracht. Ab Mitte Mai 2014 werden die amtlichen Kennzeichen aller durchfahrenden Autos automatisch abgelichtet und deren Zufahrtsberechtigung kontrolliert. Dies gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderung, die einen Invalidenparkschein haben. Sie können weiterhin mit dem Auto in die Innenstadt fahren,
müssen sich allerdings vorher bei der Stadtpolizei Bozen registrieren um im System als Zufahrtsberechtigte eingetragen zu werden.
Dazu muss einmalig eine Fotokopie, bzw. Foto oder Scan des Invalidenparkscheins hinterlegt, sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben werden, mit dem der Berechtigte unterwegs ist. Es können auch mehrere Kennzeichen genannt werden, sofern der Berechtigte mit verschiedenen, wechselnden Fahrzeugen unterwegs ist. Bei der Registrierung
wird die Stadtpolizei auch danach fragen, ob die Betroffenen regelmäßig oder nur sporadisch in
der Altstadt unterwegs sind.
Der Dachverband konnte in Verhandlungen mit der zuständigen Stadträtin Judith Kofler Peintner erreichen, dass eine einmalige Anmeldung und Registrierung ausreicht. Nach einer einjährigen Testphase wird die Situation dann erneut bewertet. Wer in die Zone einfährt ohne registriert zu sein, kann die Meldung auch noch innerhalb von 48 Stunden nachreichen. Ansonsten wird automatisch ein Strafbescheid ins Haus flattern.
Tel. 0471 997799,
Fax 0471 997713,
infovbz@gemeinde.bozen.it
müssen sich allerdings vorher bei der Stadtpolizei Bozen registrieren um im System als Zufahrtsberechtigte eingetragen zu werden.
Dazu muss einmalig eine Fotokopie, bzw. Foto oder Scan des Invalidenparkscheins hinterlegt, sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben werden, mit dem der Berechtigte unterwegs ist. Es können auch mehrere Kennzeichen genannt werden, sofern der Berechtigte mit verschiedenen, wechselnden Fahrzeugen unterwegs ist. Bei der Registrierung
wird die Stadtpolizei auch danach fragen, ob die Betroffenen regelmäßig oder nur sporadisch in
der Altstadt unterwegs sind.
Der Dachverband konnte in Verhandlungen mit der zuständigen Stadträtin Judith Kofler Peintner erreichen, dass eine einmalige Anmeldung und Registrierung ausreicht. Nach einer einjährigen Testphase wird die Situation dann erneut bewertet. Wer in die Zone einfährt ohne registriert zu sein, kann die Meldung auch noch innerhalb von 48 Stunden nachreichen. Ansonsten wird automatisch ein Strafbescheid ins Haus flattern.
Info/Registrierung
Stadtpolizei Bozen,Tel. 0471 997799,
Fax 0471 997713,
infovbz@gemeinde.bozen.it
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