20.03.2014
Gutschrift der Zivilblindenrente: Bankkonto muss nicht mehr ausschließlich auf den Sehgeschädigten lauten
Der Blindenverband teilt mit, dass nunmehr das Bankkonto, auf welches seitens der Provinz die Zivilblindenrente und -zulage überwiesen wird, nicht mehr ausschließlich auf den Invaliden lauten muss. Die Gutschrift kann auch auf Konten mit mehreren Inhabern (z.B. im Fall von Ehepartnern) überwiesen werden.
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