Tarife
Die Tarife können daher frei festgelegt werden und es gibt somit keine Mindest- und Höchstbeträge. Die Fachleute unterbreiten vielmehr den Kunden ihr Angebot und vereinbaren mit diesen den Tarif.
Die Fachleute, die ihre Tätigkeit als Angestellte öffentlicher oder privater Einrichtungen ausüben, wenden dagegen die von den entsprechenden Strukturen festgelegten Tarife an.
Die Festlegung von Tarifen durch die Berufskammern wurde als monopolistisch und wettbewerbsfeindlich definiert und durch das Gesetzesdekret 1/2012 abgeändert.